Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Daniel Born begrüßt Möglichkeit der Musterfeststellungsklage

Veröffentlicht am 31.10.2018 in Pressemitteilungen

Landtagsabgeordneter Daniel Born spricht bei der nun durchgesetzten Musterfeststellungsklage von einem "Meilenstein für den Verbraucherschutz" und gratuliert der SPD-Bundestagfraktion zum großen politischen Erfolg.

Hockenheim. Daniel Born begrüßt die ab 1.November geltende Musterfeststellungsklage. In einer Pressemitteilung teilt der Schwetzinger Abgeordnete mit: „Es muss der Recht bekommen, der Recht hat. Aber viele Geschädigte scheuen das Prozessrisiko. Die SPD hat jetzt durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Das sind gute Nachrichten.“

Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. So wird in einem ersten Verfahren der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC am 1. November die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Für angemeldete Verbraucherinnen und Verbraucher wird die bei vielen VW-Diesel-Käufern drohende Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel gestoppt. Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher. Verliert das verklagte Unternehmen, ist es an die Feststellungen im Urteil gebunden. Mit diesem Musterurteil in der Tasche kann der Verbraucher einfach seine Schadenersatzansprüche geltend machen, ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil für diesen Verbraucher im Musterprozess die Voraussetzungen seiner Ansprüche festgestellt wurden.

 

„Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.“ teilt Born, der im Landtag im Wirtschafts- und im Umweltausschuss arbeitet, mit. Die Einführung der Musterklage sei ein Meilenstein für den Verbraucherschutz.

 

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