Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

VdK-Vertreter zu Gast bei Daniel Born / Barrierefreiheit und Unterstützung pflegender Angehöriger wichtige Themen

Veröffentlicht am 28.10.2022 in Wahlkreis

Bei einem Termin mit örtlichen VdK-Vertretern sagte Daniel Born, dass die Rechte, die wir mit gutem Grund geschaffen haben, für die Menschen auch umsetzbar und in ihrer Alltagsrealität einlösbar sein müssten. Deshalb sei es gut, dass es den VdK gibt.

Hockenheim. „Wenn es den VdK nicht gäbe, müsste man ihn erfinden“, stellte Landtagsvizepräsident Daniel Born zum Beginn seines Austauschs mit den regionalen VdK-Vertretern in seinem Wahlkreisbüro fest. Für Born ist dabei vor allem die Überparteilichkeit und die Selbstorganisation des Vereins wichtig: „Wir reden so oft über Subsidiarität, aber genau hier wird sie gelebt, denn mit dem VdK ist zwar einerseits ein starkes und bundesweites Beratungsnetzwerk für Schwerbehinderte geschaffen worden, gleichzeitig ist der VdK aber örtlich organisiert und es ist kein Parteiaufkleber dran.“ Die sozialrechtliche Beratung und Interessensvertretung durch den VdK sei gerade in diesen Zeiten eine wichtige Unterstützung für viele Menschen.

„Wir arbeiten oft und gerne mit dem VdK zusammen: Wenn Menschen mit Anliegen zu uns ins Wahlkreisbüro kommen, für deren Bearbeitung es eine entsprechende Expertise braucht, empfehlen wir den Bürgern, sich mit dem VdK in Verbindung zu setzen, weil ihnen dort unkompliziert und kompetent geholfen wird“, beschreibt der SPD-Politiker die langjährige, intensive Verbindung zum VdK. Ronny Hübsch, Geschäftsführer des VdK Bezirksverbandes Nordbaden, Helmut Gaa, Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Mannheim sowie des VdK-Ortsverbandes Plankstadt sowie die Vorsitzenden der Ortsverbände Reilingen, Schwetzingen und Oftersheim Volker Wunsch, Jutta Sturm und Peter Mark waren seiner Einladung dementsprechend gerne gefolgt. 

Während zur Gründungszeit des VdK die Unterstützung von Kriegsopfern, Kriegswitwen und Waisen im Vordergrund stand, vertritt der VdK heute die Interessen aller Sozialversicherten und bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen zum Thema Rente, Kranken- und Pflegeversicherung oder zu Fragen rund um eine Behinderung. „Für behinderte Menschen ist barrierefreier Wohnraum besonders wichtig für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, waren sich Born, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch einig. „Auch eine kleine Schwelle zur Terrassentür stellt für einen Rollstuhlfahrer unter Umständen eine unüberwindbare Hürde dar. Für echte Barrierefreiheit braucht es entsprechende gesetzliche Vorgaben und öffentliche Fördergelder“, führte Hübsch weiter aus und der hiesige Abgeordnete und wohnungspolitische Experte der SPD unterstrich diese Forderung: „Die SPD-Landtagsfraktion steht für ein Baden-Württemberg, das bezahlbares Wohnen auch als gesamtgesellschaftliche und staatliche Aufgabe versteht und sich dieser Aufgabe entschlossen annimmt. Dazu gehört auch die Schaffung von Wohnungen in öffentlicher Hand und eine staatliche Wohnraumförderung, die Barrierefreiheit ernst nimmt. Gerade bei den Balkonschwellen braucht es eine Förderung, denn das ist kostspielig.“ Die Pandemie und die Quarantänemaßnahmen hätten aber laut Born gezeigt, wie wichtig ein Zugang zum Balkon sei. 

Zu den Themen, die in den VdK-Beratungen besonders häufig zur Sprache kommen, gehören auch zahlreiche Fragen rund um das Thema Pflege. Mit seiner Pflege-Kampagne 2022 fordert der VdK bessere Rahmenbedingungen für die Pflege von Angehörigen zuhause - ein Thema, das viele betrifft in Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland ca. 80 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden. "Für unsere Gesellschaft ist die Pflege durch Angehörige enorm bedeutsam und in Zukunft wird sie aufgrund des demografischen Wandels noch wichtiger werden. Pflegende Angehörige ersticken aber mitunter in Bürokratie“, stellt Hübsch fest und nennt ein Beispiel: Jede pflegebedürftige Person, die zu Hause versorgt wird, kann einen Entlastungsbetrag von der Pflegeversicherung von 125 Euro monatlich bekommen, mit denen pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung finanziert werden können - theoretisch. Denn in der Realität haben Betroffene oft Schwierigkeiten, überhaupt einen Anbieter zu finden, den sie mit der Pflegekasse abrechnen können. Der VdK fordert deshalb eine Überarbeitung der Anforderungen, um die Hürden zu senken.

Landtagsvizepräsident Born betont in diesem Zusammenhang, dass Rechte nicht nur in der Theorie existieren dürfen: „Die Rechte, die wir mit gutem Grund geschaffen haben, müssen für die Menschen auch umsetzbar und in ihrer Alltagsrealität einlösbar sein. Weder ein Hin-und Herschieben der Verantwortung zwischen Bund und Ländern noch ein Schulterzucken und der Verweis auf die Sozialhilfe, wie wir es von Sozialminister Lucha dazu schon gehört haben, helfen Menschen hier weiter. Mir geht es darum, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit unsere Demokratie zu stärken.“

 

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