Daniel Born MdL – Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Vizepräsident des Landtags von Baden-Württemberg

Impuls für den Rhein-Neckar-Kreis: Landtagsvizepräsident Born besucht Wohnungs-Vorzeigeprojekt in Freiburg

Veröffentlicht am 28.03.2023 in Landespolitik

Freiburg. Der Schwetzinger Landtagsabgeordnete Daniel Born (SPD) hat ein vielversprechendes Wohnprojekt in Freiburg besichtigt, das auch Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis als Vorbild dienen kann. Denn eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Jahr 2022 zeigt: Die Mieten in Baden-Württemberg sind die mit Abstand höchsten in ganz Deutschland. Viele Menschen können sich deutsche Innenstädte kaum noch leisten, im ganzen Land fehlt es an Sozialwohnungen: Neubauprojekte sind zu rar gesät, die Genehmigung dauert zu lange und die Konditionen sind für spätere Mieter kaum bezahlbar.

Bei seinem Besuch in Südbaden nahm sich der SPD-Politiker Born dieser Problematik an. In Freiburg traf der SPD-Wohnungsexperte auf Einladung der örtlichen SPD-Chefs Viviane Sigg und Julien Bender und der SPD-Fraktionsvorsitzenden Julia Söhne die Geschäftsführer der Freiburger Städtebau GmBH (FSB), Dr. Matthias Müller und Dr. Magdalena Szablewska. Müller und Szablewska zeigten Born das Quartier „Schildacker“ in Freiburg-Haslach. In diesem Wohnungsbauprojekt, welches zu den zukunftsträchtigsten in ganz Baden-Württemberg zählt, wurden seit dem Spatenstich im Juli 2017 knapp 300 neue Wohnungen geschaffen.

Einen großen Fokus legten die Architekt*innen dabei auf Nachhaltigkeit: So wurden große Teile der Gebäude in emissionsarmer Holzbauweise erbaut und mit E-Ladestationen ausgestattet. Soziale Teilhabe spielte stets eine große Rolle bei den Planungen: Alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar und die Mieten sind erschwinglich. Menschen, die mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für Miete ausgeben, werden darüber hinaus über den sogenannten „FSB-Sozialbonus“ finanziell entlastet: Denn der FSB-Sozialbonus bietet die Möglichkeit, die persönliche Lebenssituation bei der Mietpreisgestaltung zu berücksichtigen. Bei einer Mietanpassung darf gemäß Gemeinderatsbeschluss die Nettokaltmiete einer FSB-Wohnung nicht mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Wird diese Grenze wegen einer Mietanpassung überschritten, kann diese unter Anwendung des FSB-Sozialbonus reduziert werden oder entfallen.

Das Wohnungsbauprojekt kann laut Born als Blaupause für den sozialen Wohnungsbau in ganz Baden-Württemberg dienen, auch im Rhein-Neckar-Kreis: „Der Markt allein richtet es eben nicht. Also brauchen wir dringend mehr sozial gebundenen Wohnraum. Wir benötigen eine Unterstützung von mehr genossenschaftlichem und kommunalem Bauen. Außerdem eine Landeswohnbaugesellschaft, damit auch das Land endlich anpackt“, so Wohnungsbauexperte Born.

 

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